Balkon Genehmigung: Was Sie wissen müssen, um rechtssicher zu bauen
Ein Balkon, eine baurechtlich relevante Erweiterung eines Gebäudes, die den Wohnraum nach außen erweitert. Auch bekannt als Balkonanbau, ist er kein reiner Luxus – er verändert die Fassade, das Stadtbild und oft auch die Rechte Ihrer Nachbarn. Wer einen Balkon bauen will, muss sich fragen: Brauche ich eine Genehmigung? Die Antwort ist fast immer ja. Selbst wenn es nur ein kleiner, vorgesetzter Balkon ist – in Deutschland unterliegt fast jede bauliche Veränderung an der Fassade der Baugenehmigungspflicht. Die Bauordnung der jeweiligen Kommune regelt, was erlaubt ist. Und hier liegt der Haken: Die Regeln variieren von Stadt zu Stadt, von Dorf zu Dorf.
Ein Baugenehmigung, ein offizieller Bescheid, der das Bauen an einer Immobilie erlaubt. Auch bekannt als Bauantrag, ist er der Schlüssel, um Ärger mit der Baubehörde oder später mit Nachbarn zu vermeiden. Ohne sie riskieren Sie nicht nur eine Abbruchverfügung – sondern auch Geldstrafen, die bis zu 50.000 Euro betragen können. Und das ist nicht die schlimmste Folge. Wenn Sie Ihren Balkon ohne Genehmigung bauen, kann der neue Eigentümer später verlangen, ihn zu entfernen. Oder die Versicherung weigert sich bei Schäden zu zahlen. Die Bauordnung, das lokale Gesetz, das bauliche Veränderungen regelt. Auch bekannt als Landesbauordnung, ist hier der entscheidende Ansprechpartner – sie sagt, ob Ihr Balkon eine genehmigungspflichtige Erweiterung ist oder ob er unter die sogenannte freie Baumaßnahme fällt. In den meisten Bundesländern gilt: Jeder Balkon, der über die Fassade hinausragt, braucht eine Genehmigung. Selbst wenn er nur 50 Zentimeter vorsteht. Auch Nachbarschaftsrecht, die gesetzlichen Regeln, die die Beziehung zwischen benachbarten Grundstücken regeln. Auch bekannt als Nachbarrecht, spielt eine Rolle: Wenn Ihr Balkon die Sicht oder die Ruhe Ihres Nachbarn beeinträchtigt, kann er Widerspruch einlegen – selbst wenn die Genehmigung erteilt ist.
Die meisten Bauherren unterschätzen, wie detailliert der Antrag sein muss. Nicht nur die Größe, sondern auch das Material, die Lasten, die Befestigung an der Fassade und der Abstand zu Nachbargrundstücken müssen dokumentiert werden. Ein einfacher Skizze reicht nicht. Sie brauchen statische Berechnungen, Fassadenpläne und oft sogar eine Stellungnahme des Denkmalschutzes – besonders in Altbauten oder historischen Vierteln. Und vergessen Sie nicht: Selbst wenn Ihr Nachbar zustimmt, ersetzt das nicht die offizielle Genehmigung. Die Behörde prüft nicht Ihre Beziehung zum Nachbarn – sie prüft die Bauvorschriften.
Was Sie in dieser Sammlung finden, sind konkrete Anleitungen, Checklisten und Fallbeispiele aus der Praxis. Wie Sie den Antrag richtig stellen, welche Unterlagen wirklich nötig sind, wie Sie mit der Behörde kommunizieren und was Sie tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Wir zeigen Ihnen, wo die häufigsten Fehler liegen – und wie Sie sie vermeiden. Ob Sie einen neuen Balkon bauen, einen bestehenden erweitern oder eine Balkontür austauschen: Hier finden Sie die klaren Regeln, die Ihnen helfen, sicher und ohne Stress zu bauen.