Genehmigungsverfahren im Bauwesen: Was Sie über Baugenehmigungen, Förderungen und Rechtsvorschriften wissen müssen

Ein Genehmigungsverfahren, der offizielle Prozess, mit dem Kommunen prüfen, ob ein Bauvorhaben gesetzlich zulässig ist. Auch bekannt als Baugenehmigungsverfahren, ist es der entscheidende Schritt, bevor Sie mit dem Bauen oder Sanieren loslegen. Ohne sie drohen Abbruch, Geldstrafen oder sogar die Verhinderung des Verkaufs Ihrer Immobilie. Viele denken, dass es nur um einen Antrag geht – doch dahinter steckt ein komplexes Netz aus Baurecht, Energievorschriften und kommunalen Vorgaben, das sich je nach Bundesland und Art des Projekts stark unterscheidet.

Das Baugenehmigung, die offizielle Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, nachdem alle rechtlichen und technischen Anforderungen geprüft wurden. ist nicht immer nötig – aber wann genau nicht? Ein Anbau, eine neue Heizung oder ein Kellerumbau können unterschiedliche Wege erfordern. Seit 2025 gilt die GEG 2025, die neue Gebäudeenergiegesetz-Verordnung, die strenge Anforderungen an Energieeffizienz, Wärmedämmung und Heizsysteme stellt. – und viele Bauherren merken erst beim Antrag, dass ihre Pläne nicht mehr passen. Wer eine Wärmepumpe einbauen will, braucht nicht nur eine Genehmigung, sondern auch Nachweise über den Energiebedarf. Wer einen Keller zu einer Wohnung umbaut, muss Brandschutz und Belüftung nach DIN-Normen nachweisen. Und wer Fördermittel will? Dann muss das Genehmigungsverfahren mit der Antragsstellung für Zuschüsse oder Darlehen verzahnt werden – sonst verfällt der Anspruch.

Die meisten Fehler passieren, weil Leute denken, sie könnten das Genehmigungsverfahren umgehen oder verschieben. Aber eine fehlende Baugenehmigung macht Ihre Immobilie später schwer verkaufbar – und versichert sich niemand dafür. Die Kommunen prüfen nicht nur, ob Sie bauen dürfen, sondern auch, ob Sie die neuen Regeln einhalten. Das bedeutet: Ein Antrag muss heute schon die Zukunft berücksichtigen. Wer heute eine Hybridheizung plant, muss wissen, dass sie ab 2025 kaum noch förderfähig ist. Wer barrierefreie Umbauten plant, muss die DIN 18040-2 im Blick haben – und das auch in der Antragsunterlage dokumentieren. Und wer in einer WEG baut, muss die Zustimmung der anderen Eigentümer einholen, bevor er den Antrag stellt.

Das Fördermittel, finanzielle Unterstützung vom Staat oder der KfW für energieeffiziente Sanierungen, barrierefreie Umbauten oder den Einbau moderner Heizsysteme. ist kein Bonus – es ist ein Teil des Genehmigungsverfahrens. Wer sie nicht rechtzeitig beantragt, zahlt doppelt. Und wer sie falsch einreicht, verliert sie. Die 1.600 Förderprogramme in Deutschland sind nicht willkürlich verteilt. Sie hängen direkt davon ab, ob Ihr Projekt die Vorgaben der GEG, der KfW oder der Bundesländer erfüllt. Das bedeutet: Der Antrag auf Förderung ist kein separater Schritt – er ist Teil der Baugenehmigung.

Im Folgenden finden Sie konkrete Anleitungen, Checklisten und Fallbeispiele aus echten Projekten: Wie Sie das Genehmigungsverfahren ohne teure Fehler meistern, welche Unterlagen wirklich nötig sind, wie Sie Fördermittel richtig kombinieren und warum viele Bauherren mit einem einfachen Antrag scheitern – obwohl sie alles richtig gemacht haben. Hier geht es nicht um Theorie. Hier geht es darum, dass Ihr Projekt durchkommt – ohne Überraschungen, ohne Strafen, ohne Verzögerungen.

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