Gewährleistung bei Bau- und Renovierungsprojekten: Was Sie als Bauherr wissen müssen

Bei jedem Bau- oder Sanierungsprojekt spielt die Gewährleistung, Die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmens, Mängel nach der Fertigstellung zu beheben, meist für fünf Jahre. als Haftung für Baufehler eine zentrale Rolle. Sie ist kein Bonus, sondern ein Recht – und viele Bauherren wissen nicht, wie sie es richtig nutzen. Ob es um eine undichte Dachrinne, rissige Fliesen oder eine falsch installierte Heizung geht: Die Gewährleistung sichert Ihnen, dass der Handwerker oder Bauträger für Fehler aufkommt – nicht Sie.

Doch die Gewährleistung ist nicht gleich Gewährleistung. Sie unterscheidet sich von der Bauhaftpflicht, Versicherung, die Schäden an Dritten während der Bauausführung abdeckt., die nur für Unfälle während der Bauphase gilt. Die Gewährleistung hingegen tritt erst nach Abnahme ein – und gilt für alles, was nicht so ist, wie es vertraglich vereinbart wurde. Sie ist auch kein Werbeversprechen des Handwerkers, sondern ein gesetzliches Recht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Und sie läuft nicht nach zwei Jahren ab, wie viele denken. Für bauliche Anlagen beträgt die gesetzliche Frist fünf Jahre, beginnend mit der Abnahme.

Was viele nicht wissen: Sie müssen Mängel nicht nur melden, sondern auch nachweisen. Ein Foto reicht nicht immer. Ein schriftlicher Mängelrügenbrief mit Datum, Beschreibung und Fotos ist entscheidend. Und: Die Gewährleistung bleibt bestehen, auch wenn der Handwerker insolvent geht – denn sie haftet nicht nur der Unternehmer, sondern auch die Baufirma als juristische Person. Wer einen Vertrag mit einem Einzelunternehmer abschließt, sollte prüfen, ob er eine Bauherrenhaftpflichtversicherung hat, die auch die Gewährleistung abdeckt.

Die Gewährleistung ist auch der Schlüssel, um teure Folgeschäden zu vermeiden. Wenn Sie eine undichte Dachrinne ignorieren, kann das zu Schimmel, Holzschäden oder sogar statischen Problemen führen. Wer dann erst nach drei Jahren reklamiert, hat oft keine Chance mehr – denn die Schäden gelten dann nicht mehr als direkte Folge des ursprünglichen Fehlers. Deshalb: Mängel sofort melden, schriftlich dokumentieren und nicht warten, bis es zu spät ist.

Und was ist mit Sanierungen? Auch hier gilt die fünfjährige Frist – egal, ob Sie eine neue Küche einbauen, das Bad barrierefrei umbauen oder die Elektroinstallation modernisieren. Die Gewährleistung schützt Sie, wenn die neue Dusche undicht ist, die Steckdosen nicht nach Norm montiert wurden oder die Sockelleisten nach drei Monaten abfallen. Sie ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um Qualität durchzusetzen – nicht der freundliche Ton oder die Versprechen des Handwerkers.

In der Sammlung unten finden Sie konkrete Beispiele, wo Gewährleistung im Alltag oft scheitert – und wie Sie sie richtig nutzen. Von Balkonanbau bis Asbestsanierung, von Elektroinstallation bis zu Mietimmobilien: Überall, wo gebaut wird, gibt es Mängel. Und überall, wo Mängel entstehen, beginnt die Gewährleistung. Hier lernen Sie, wie Sie sie aktiv einsetzen – ohne Anwalt, ohne Stress, ohne unnötige Kosten.

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