Kostenverteilung WEG: Wer zahlt was bei Sanierung und Instandhaltung?

Bei einer Kostenverteilung WEG, die regelt, wie Instandhaltungs- und Gemeinschaftskosten zwischen Wohnungseigentümern aufgeteilt werden. Auch bekannt als Wohnungseigentümergemeinschaft, ist sie der rechtliche Rahmen, in dem mehrere Eigentümer ein Haus gemeinsam nutzen und verwalten. Kein Wunder, dass hier oft Streit entsteht – wer zahlt für die neue Heizung? Wer trägt die Kosten für die Fassadendämmung? Und wer muss für den kaputten Aufzug aufkommen? Die Antwort ist nicht immer einfach, aber sie ist gesetzlich geregelt – und wer das versteht, spart Geld und Nerven.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft, ein rechtlicher Verband, der durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert ist. Auch bekannt als WEG, ist verpflichtet, gemeinsame Teile des Hauses zu erhalten. Dazu gehören Dach, Außenwände, Treppenhäuser, Heizungsanlagen und die Grundstücksanlagen. Die Kosten dafür werden nach Wohnungsgröße und Anteil am Gemeinschaftseigentum verteilt – nicht nach Anzahl der Bewohner oder nach Lust und Laune. Das steht in der Teilungserklärung, die jeder Eigentümer bei Kauf erhalten hat. Wer diese nicht kennt, zahlt womöglich zu viel – oder verliert Rechte. Die Instandhaltungskosten, die für den Erhalt des Gebäudes anfallen, wie Dachreparaturen, Fenstertausch oder Aufzugserneuerung. Auch bekannt als Wartungskosten, sind Pflicht – und werden in der Regel von allen getragen, unabhängig davon, ob die Wohnung direkt davon betroffen ist. Ein neues Dach schützt alle – also zahlen alle. Aber: Sanierungen, die den Wert steigern, wie eine neue Fassade oder eine Wärmepumpe, können anders verteilt werden – wenn die Mehrheit beschließt, dass sie auch als Modernisierung gelten. Hier kommt die WEG-Verwaltung, die die Entscheidungen organisiert, die Kosten plant und die Abrechnung durchführt. Auch bekannt als Hausverwaltung, ist sie der Motor, der die Gemeinschaft am Laufen hält – aber sie kann nicht einfach entscheiden, was jeder zahlen muss. Das darf nur die Eigentümerversammlung.

Was viele nicht wissen: Nicht alle Kosten sind gleich. Reparaturen, die durch Verschleiß entstehen, sind Instandhaltung. Umbauten, die den Wohnwert erhöhen, sind Modernisierung. Und das macht einen Unterschied bei der Finanzierung – etwa bei Fördermitteln oder bei der Absetzbarkeit als Werbungskosten. Wer eine Balkontür austauscht, weil sie undicht ist, zahlt das als Instandhaltung. Wer sie aber auf einen neuen Standard bringt, könnte die Kosten als Modernisierung geltend machen. Die Grenzen sind fließend – und genau deshalb ist es wichtig, die Teilungserklärung zu kennen, die Protokolle der Versammlungen zu lesen und sich nicht von der Verwaltung über den Tisch ziehen zu lassen.

In der Sammlung unten findest du praktische Anleitungen, wie du die Kostenverteilung in deiner WEG überprüfst, wie du dich bei unfairen Abrechnungen wehrst, und welche Sanierungen sich wirklich lohnen – mit konkreten Beispielen aus deutschen Wohnanlagen, klaren Gesetzesverweisen und ohne juristischen Jargon.

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