Maklerkosten teilen: So fair verteilen Sie Provisionen zwischen Käufer und Verkäufer
Beim Verkauf einer Immobilie ist die Maklerprovision, die Gebühr, die ein Immobilienmakler für den Verkauf eines Grundstücks oder Hauses erhält. Auch bekannt als Courtage, ist sie oft der größte einzelne Posten im gesamten Transaktionskostenblock. Doch wer zahlt sie? Der Verkäufer? Der Käufer? Oder teilen beide die Last? Diese Frage löst oft Streit aus – dabei ist die Antwort einfacher, als viele denken. In Deutschland gilt die Regel: Maklerkosten teilen ist nicht Pflicht, aber oft sinnvoll. Und zwar dann, wenn beide Parteien vom Makler profitieren – etwa bei einem starken Nachfragemarkt, wo der Käufer kaum eine Alternative hat, oder wenn der Verkäufer kaum eigene Werbung macht und sich voll auf den Makler verlässt.
Die Kaufpreisaufteilung, die Verteilung der Gesamtkosten zwischen Verkäufer und Käufer bei einem Immobilienkauf ist kein freies Spiel. Der Makler muss vor Vertragsunterzeichnung schriftlich klarmachen, wer wie viel zahlt. Wenn er das nicht tut, kann er seine Provision gar nicht einfordern. Viele Käufer wissen nicht: Sie dürfen auch dann zahlen, wenn sie nicht ausdrücklich verpflichtet wurden – solange der Makler es im Vertrag so festgelegt hat. Aber: Einseitige Regelungen, bei denen nur der Käufer zahlt, sind in vielen Fällen rechtlich angreifbar, besonders wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die Immobilienverkauf Kosten, alle Ausgaben, die beim Verkauf einer Immobilie anfallen, einschließlich Steuern, Notar, Makler und Reparaturen sind kein mysteriöses Geheimnis – sie sind berechenbar. Und wer sie fair aufteilt, spart nicht nur Geld, sondern auch Ärger mit der Familie, dem Nachbarn oder dem neuen Eigentümer.
Ein typisches Szenario: Ein Ehepaar verkauft sein Haus nach 20 Jahren. Der Makler verlangt 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer – das sind fast 30.000 Euro bei einem Preis von 420.000 Euro. Der Käufer ist ein junger Familienvater, der alles aufgezehrt hat, um die Anzahlung zu stemmen. Soll er jetzt die gesamte Maklerprovision tragen? Oder ist es fair, wenn der Verkäufer – der ja den Gewinn macht – auch einen Teil der Kosten übernimmt? Viele erfolgreiche Transaktionen in Deutschland laufen heute mit einer 50:50-Teilung. Nicht weil es Gesetz ist, sondern weil es funktioniert. Der Verkäufer spart sich die Mühe, selbst nach Käufern zu suchen. Der Käufer hat mehr Vertrauen in den Prozess. Und der Makler erhält seine Provision – ohne dass jemand sich ausgenutzt fühlt.
Die besten Ergebnisse erzielen diejenigen, die die Maklerkosten teilen – nicht als Verhandlungstrick, sondern als strategische Entscheidung. Wer die Provision allein auf den Käufer abwälzt, riskiert, dass er den Deal verliert. Wer sie allein auf den Verkäufer legt, verliert oft den Willen, das Objekt richtig zu vermarkten. Die faire Lösung ist die, die beide Seiten zum Handeln bewegt. In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie andere das gemacht haben – von der einfachen Absprache im Vertrag bis hin zu rechtssicheren Musterverträgen, die auch bei Streit halten. Sie erfahren, wie Sie die Provision in der Anzeige richtig angeben, wie Sie den Makler auf die Teilung ansprechen, und warum viele Verkäufer hier falsch liegen – ohne es zu merken.