Treppenlift WEG: Was Sie als Eigentümer wissen müssen

Ein Treppenlift, ein mechanisches Hilfsmittel, das Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicher durch Treppenhäuser befördert. Auch bekannt als Treppenfahrstuhl, ist er oft die einzige Möglichkeit, im eigenen Haus oder der Wohnung zu bleiben, wenn das Alter oder eine Erkrankung die Treppensteigung unmöglich macht. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), einer rechtlichen Gemeinschaft von Eigentümern in einem Mehrfamilienhaus, die gemeinsam über Gemeinschaftsbereiche entscheidet ist das aber nicht einfach. Wer zahlt? Wer entscheidet? Und was sagt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das deutsche Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern regelt? Viele denken, ein Treppenlift ist eine persönliche Sache – doch in der WEG ist er eine Gemeinschaftsfrage mit klaren Regeln.

Die gute Nachricht: Das WEG gibt Ihnen ein Recht auf barrierefreien Zugang. Wer eine dauerhafte Beeinträchtigung hat, kann verlangen, dass der Treppenlift installiert wird – sogar gegen die Mehrheit der Eigentümer. Die Entscheidung muss im Eigentümertreffen erfolgen, aber die Zustimmung der Mehrheit ist nicht immer nötig. Ein Treppenlift gilt als notwendige Modernisierung, wenn er die Nutzung der Wohnung ermöglicht. Das ist kein Luxus, sondern ein Recht. Die Kosten werden auf alle Eigentümer umgelegt – aber nur, wenn die Maßnahme als allgemein nützlich gilt. Wenn der Lift nur für eine Wohnung genutzt wird, kann die WEG verlangen, dass der betroffene Eigentümer den Großteil trägt. Doch auch dann gibt es Ausnahmen: Wenn die Kosten unter 1.500 Euro pro Wohnung liegen, gilt sie als geringfügige Modernisierung und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Und dann sind da noch die Fördermittel, finanzielle Unterstützung von staatlichen oder kommunalen Stellen, die den Einbau von Treppenliften in bestehenden Gebäuden bezuschussen. Die KfW zahlt bis zu 10.000 Euro pro Wohnung, wenn es um die Barrierefreiheit geht. Auch die Pflegekasse kann helfen – bis zu 4.000 Euro pro Person, wenn eine Pflegestufe vorliegt. Viele wissen das nicht. Oder sie denken, die WEG müsse alles bezahlen. Dabei liegt die Lösung oft zwischen den beiden: Der Lift wird gemeinsam beschlossen, aber die Fördermittel fließen direkt an den Nutzer. Das spart der Gemeinschaft Geld und macht den Lift für alle machbar.

Was viele vergessen: Ein Treppenlift verändert nicht nur die Lebensqualität eines Einzelnen – er erhöht den Wert der gesamten Immobilie. Barrierefreie Wohnungen sind gefragt. Ob für ältere Nachbarn, Familien mit Kinderwagen oder Besucher mit Gepäck – jeder profitiert. Und wenn Sie später verkaufen, zahlt sich das aus. In der WEG geht es nicht nur um Konflikte. Es geht darum, gemeinsam Lösungen zu finden, die für alle besser machen. Die Artikel unten zeigen, wie es funktioniert: von der Antragstellung über die Abstimmung bis zur Auswahl des richtigen Geräts. Kein theoretisches Geschwätz. Nur das, was wirklich zählt.

Immobilien & Recht

Barrierefrei in der WEG: So bekommen Sie Zustimmung und wer zahlt was

Seit der WEG-Reform 2020 können Eigentümer barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte oder Rampen durchsetzen - mit einfacher Mehrheit und meist auf eigene Kosten. Hier erfahren Sie, was erlaubt ist, wer zahlt und wie Sie Erfolg haben.